Unser Tarif

Jedes Mitglied der Energie-genossenschaft profitiert von den Steuervorteilen
Als Mitglied einer Erneuerbaren Energie-Genossenschaft zahlen Sie
- keinen Erneuerbaren-Förderbeitrag
- keine Elektrizitäts-Abgabe, da der Strom aus Photovoltaik erzeugt wird
- und die Netzentgelte verringern sich.
Die Steuervorteile der Energie-Genossenschaften werden auf der Rechnung Ihres Energieversorgers ausgewiesen und Ihnen mit der nächsten Jahresrechnung gutgeschrieben. Damit Sie die Tarife besser vergleichen können, berechnen wir für Sie den Strompreis unter Berücksichtigung dieser Vorteile. Diese Tarife veröffentlichen wir regelmäßig für alle Mitglieder als „Strompreis nach Einsparung“ im „Informationsblatt Strompreis“ im Mitgliederbereich auf unserer Webseite.

Öko-Strom wird in Kärnten für Kärnten produziert
Mit Sonnenstrom aus unserer Region schaffen wir Unabhängigkeit vom internationalen Strommarkt. Das wirkt sich positiv auf die Preisgestaltung aus. Die Tarife werden vierteljährlich von der Energie-Genossenschaft festgelegt. Einer der Hauptgründe für die Gründung der Energie-Genossenschaften war, allen Genossenschaftsmitgliedern attraktive Preise sowie langfristige Sicherheit und Stabilität zu bieten. Aber auch gemeinsam in unserer Region wichtige Schritte in Richtung nachhaltiger Energieerzeugung zu setzen

Die Energie-genossenschaften arbeiten gemeinnützig und nicht gewinnorientiert
Die Raiffeisenbankengruppe Kärnten übernimmt ehrenamtlich und damit unentgeltlich die Mitgliederverwaltung der Genossenschaften, der Revisionsverband die laufende Prüfung und Kontrolle und stellt damit die Einhaltung der Gemeinnützigkeit sicher. Die im Hintergrund laufenden organisatorischen Tätigkeiten wie die gesamte Buchhaltung, Steuern und Jahresabschlüsse für alle Energie-Genossenschaften, die vollautomatische digitale Abrechnung des gemeinsamen Stromhandels sowie die detaillierte Rechnungserstellung werden von unseren Kooperationspartnern (team4.energy, CANCOM (ehemals Kapsch) und BDO) gegen einen geringen Unkostenbeitrag als deren Beitrag zur Nachhaltigkeit übernommen. Die Energie-Genossenschaften benötigen dafür nur einen minimalen Kostendeckungsbeitrag.

Die Tarife werden vierteljährlich zum nächstmöglichen gesetzlichen Termin angepasst
Per 1. Juli 2024 haben wir den Strompreis auf 12,35 Cent pro kWh (Strompreis nach Einsparung exkl. 20% USt.) festgelegt. Aber auch der Einspeisetarif liegt im österreichweiten Vergleich mit konventionellen Energieversorgern über dem Marktdurchschnitt und beträgt 9,35 Cent pro kWh (Einspeisetarif exkl. 20% USt.).
INFORMATIONSBLATT STROMPREISE
Gültig ab 1. Jänner 2025
PREISPERIODE
von 01. Jänner 2025, 00:00 Uhr
bis 30. Juni 2025, 24:00 Uhr
EINSPEISEPREIS
Preis, den das Mitglied für den in seiner Anlage erzeugten und von der Energie-Genossenschaft aufgrund des Betriebsführungsvertrags abgenommenen Strom erhält:
9,35 Cent pro kWh
Energie-Einspeisepreis exkl. 20% USt.
11,22 Cent pro kWh
Energie-Einspeisepreis inkl. 20% USt.
Achtung: Ein Einspeisepreis inkl. USt. gilt nur für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen
STROMPREIS
Preis, den das Mitglied für den aufgrund des Energieliefervertrags bezogenen Strom
an die Energie-Genossenschaft bezahlt:
12,35 Cent pro kWh
Strompreis exkl. 20% USt.
14,82 Cent pro kWh
Strompreis inkl. 20% USt.
Hinweis
Wenn Sie Strom von der Energie-Genossenschaft beziehen, entfällt die Elektrizitätsabgabe und der Erneuerbare Förderbeitrag und Sie müssen nur ein reduziertes Netznutzungsentgelt bezahlen. Dadurch erspart man sich netto 5,03 ct/kWh. Berücksichtigt man diese Vorteil, ergibt sich wirtschaftlich nachstehender Strompreis:
7,32 Cent pro kWh
Strompreis nach Ersparnis exkl. 20% USt.
8,78 Cent pro kWh
Strompreis nach Ersparnis inkl. 20% USt.
Im Zuge der Strompreisbremse wurden die Abgaben und Entgelte gesenkt. Seit 1.1.2025 sind diese aber wieder zu bezahlen. Ausgenommen ist der Strom aus Erneuerbaren Energie-Gemeinschaften. Weiters wurden die Netzkosten per 1.1.2025 wieder erhöht. Für Strom aus der Erneuerbaren Energie-Gemeinschaft ersparen Sie sich aber 28% der Netzgebühren.
Wenn man vom Strompreis diese Vorteile abzieht, ergibt sich der Strompreis nach Ersparnis von netto 7,32 ct/kWh.
Berechnung der Ersparnis:
Netzgebühren KNG (Kärnten Netz GmbH) seit 1.1.2025: 9,76 ct/kWh netto (in der EEG 7,03 ct/kWh - Ersparnis 2,73 c/kWh)
Elektrizitätsabgabe seit 1.1.2025: 1,50 ct/kWh netto (in der EEG 0,0 ct/kWh)
Erneuerbaren-Förderbeitrag seit 1.1.2025: 0,796 ct/kWh netto (in der EEG 0,0 ct/kWh)
Sie müssen Ihren Energieversorger nicht wechseln:
Jedes Mitglied einer Energie-Genossenschaft behält seinen Vertrag mit seinem bisherigen Energieversorger, so dass sichergestellt ist, dass Sie auch dann mit Strom versorgt werden, wenn die Energie-Genossenschaft weniger oder keinen Solarstrom produziert (z.B. im Winter, bei Schlechtwetter oder nachts).
Sie müssen auch keinerlei technische Umbauten vornehmen. Voraussetzung für die Teilnahme ist lediglich ein Smart Meter, den Ihnen Ihr Netzbetreiber kostenlos zur Verfügung stellt.