Q&A Energie-Genossenschaften
Die Energiegemeinschaften in Kärnten werden von einem professionellen Team aufgebaut und über die team4.energy Plattform vollständig digital verwaltet. Damit erhalten alle Mitglieder ein optimales Service und können sich somit einer gut geführten und aufgebauten Energiegemeinschaft anschließen.
Für den unwahrscheinlichen Fall einer Insolvenz der Energiegenossenschaft könnte vom Masseverwalter im Zusammenwirken mit dem Firmenbuchgericht bei Bedarf die Nachschusspflicht der Mitglieder in der satzungsmäßigen Höhe eines Geschäftsanteiles von EUR 10,-- in Anspruch genommen werden. Dafür, dass dieser theoretische Fall einer Insolvenz nicht eintritt, sorgt u.a. der vom Revisionsverband bestellte Revisor, der die Genossenschaften einer tourlichen Gebarungsprüfung zu unterziehen hat
Wir sind sehr bemüht, einen Großteil der Kärntner Bevölkerung einen Zugang zu unseren Energie-Genossenschaften zu ermöglichen. Der Aufbau findet sukzessive statt und beginnt vor allem in den Ballungszentren. Eine Vormerkung ist jederzeit möglich und zeigt uns das Interesse in der jeweiligen Region. Sollte es im Zuge eines Netzausbaues oder im Zuge einer weiteren Erschließung von „weißen“ Flecken notwendig sein, können auch in Zukunft noch weitere gegründet werden.
Ja, ein Smartmeter ist Voraussetzung, um einer Energiegemeinschaft beitreten zu können. In Kärnten ist jedoch der Smartmeterausbau weit vorgeschritten. Durch die Teilnahme an einer unserer Energie-Genossenschaften wird eine eventuelle Umstellung beschleunigt, da der Gesetzgeber vorsieht, dass Teilnehmer einer Erneuerbaren Energie Gemeinschaft innerhalb von zwei Monaten einen kommunikationsfähigen (OPT-In) Smartmeter vom Netzbetreiber erhalten müssen.
Unternehmen, die der KMU-Definition entsprechen, können auch einer Energiegemeinschaft beitreten.
In der EU definiert sich ein Klein- und Mittelbetrieb (KMU) lt. ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36-41 folgend:
Artikel 2
Mitarbeiterzahlen und finanzielle Schwellenwerte zur Definition der Unternehmensklassen
(1) Die Größenklasse der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) setzt sich aus Unternehmen zusammen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft.
Auch Gemeinden können der Energie-Genossenschaft beitreten. Gerade als Gemeinde ist die Form Gesellschaftsform der Genossenschaft attraktiv, da sie durch die Prüfpflicht eine hohe Sicherheit birgt und das Risiko für die Mitglieder sehr gering ist.
Dann erhalten Sie eine Zahlungserinnerung. Nach der zweiten Zahlungserinnerung wird der Stromhandel mit der Energie-Genossenschaft bis zur Zahlung ausgesetzt.
Darüber entscheidet die Generalversammlung als höchstes Organ der Energie-Genossenschaft. Aktuell ist dies nicht vorgesehen. Die Energie-Genossenschaft darf per Gesetz nicht gewinnorientiert sein. Sollte es zu Gewinnen kommen, werden damit regional Investitionen getätigt, die den Mitgliedern zu Gute kommen. Dies könnten z.B. Ladestationen, Stromspeicher oder eine gemeinschaftliche Photovoltaik-Anlage sein.
Ein erster wirtschaftlicher Nutzen entsteht, wenn Sie Energie aus der Energie-Genossenschaft beziehen. Wenn Sie zudem mit einer Anlage Strom an die Energie-Genossenschaft liefern, profitieren die Teilnehmer am meisten.
Für den Fall, dass es sich um einen anderen Netzbetreiber als die KNG-Kärnten Netz GmbH oder für das Versorgungsgebiet der Stadtwerke Klagenfurt die Energie Klagenfurt GmbH handelt ist aktuell noch kein Betritt zu einer Energie-Genossenschaft möglich. Eine Vorregistrierung kann jedoch erfolgen.
Der Beitritt zur Energie-Genossenschaft zahlt sich auch mit einer eigenen Batterie aus. Der Beitritt zur Energie-Genossenschaft ersetzt jedoch keine Batterie.
(zur Vorregistrierung). Sie erhalten ein Bestätigungsmail. Nach einigen Stunden/Tagen erhalten Sie die Nachricht, welcher Energie-Genossenschaft Sie zugeordnet werden sowie eine Einsicht in das Tarifblatt. Sie erhalten einen Link für den Download der erforderlichen Vertragsdokumente. Bitte diese Dokumente downloaden, unterfertigen, scannen und wieder uploaden. Danach startet der Anmeldeprozess, der zwischen einem Tag und zwei Wochen dauern kann. Abschließend erhalten Sie eine Mailnachricht, dass der Beitritt erfolgreich war. Die Verzögerung ergibt sich aus der Prüfung, ob Ihr Standort und Ihr Smartmeter schon geeignet für die Teilnahme an einer Energie-Gemeinschaft sind.
· Beitrittserklärung zur EEG,
· Energieliefervertrag (nur wenn Erzeuger),
· Energiebezugsvertrag,
· Sepa-Lastschriftmandat,
· Zusatzvertrag Netzzugang,
· Zusicherung Viertelstundentaktabrechung Genossenschaftsvertrag.
Im Jahr des Beitritts bleiben die Akontozahlungen bis zur nächsten Abrechnung unverändert aufrecht. Das heißt, Sie zahlen Akontozahlungen an Ihren Energieanbieter und Sie zahlen den Strom an Ihre Energie-Genossenschaft. Erst mit der ersten Jahresabrechnung erfolgt dann die Ausgleichszahlung.
Nein, für Kunden mit einem anderen Netzbetreiber als die KNG-Kärnten Netz GmbH oder für das Versorgungsgebiet der Stadtwerke Klagenfurt die Energie Klagenfurt GmbH ist aktuell noch kein Beitritt möglich. Eine Vorregistrierung kann jedoch erfolgen.
Wenn auch Stromeinspeisung vorgesehen ist, dann je Zählpunkt einmalig 100,- Euro Beitrittsgebühr für die Anmeldung der PV-Anlage.
Beispiel: Herr Muster ist Verbraucher und Einspeiser mit 2 PV-Anlagen. Herr Muster zahlt 10,- Euro Geschäftsanteil und 200,- Euro Beitrittsgebühr.
Der Verwaltungsaufwand kann geringstmöglich gehalten werden, da die Funktionäre ehrenamtlich agieren und die Gründungskosten von der Raiffeisenbankengruppe übernommen wurden. Laufenden Kosten entstehen durch Buchhaltung, Rechnungsprüfung und Mitgliederversammlungen und werden voraussichtlich zwischen 4.000,- Euro und 6.000,- Euro per anno betragen.
Der Vorstand setzt sich aus Geschäftsleitern und Mitarbeitern der ansässigen Raiffeisenbanken in der Nähe des Umspannwerkes zusammen. Die Genossenschaft selbst besteht aus einem Obmann (Obfrau), einem Obmann Stellvertreter und aus einem bis zwei Vorstandsmitgliedern, die ehrenamtlich und unentgeltlich dafür Sorge tragen, dass alle Einspeiser und Verbraucher fair und gleichbehandelt werden.
Da Energie-Genossenschaft nicht gewinnorientiert sind, können durch die Steuervorteile die Energie-Genossenschaften mit sich bringen, faire Preise angeboten werden, welche auch zur Generalversammlung kommuniziert werden.
Tipp: Bitte erst auf die erste volle Rechnung der Genossenschaft warten, um abzuschätzen, um wie viel die monatlichen Kosten reduziert werden soll. Bitte auch bedenken, dass im Winter weniger Strom durch die Genossenschaft geliefert wird als im Sommer.
- Vorsteuerberechtigung wenn Regelbesteuerung, jedoch nicht wenn Kleinunternehmen
- Zinsen abschreibbar
Der Marktpreis der OeMAG lag 2020 bei ca. 3 Cent, Mitte 2024 bei 4,6 Cent und ist sehr schwankend. Ziel der Genossenschaft sind stabile Preise, die fair sind und Regionalität fördern.
Einkünfte natürlicher Personen aus der Einspeisung von bis zu 12.500 kWh elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen sind Einkommensteuerbefreit, wenn die Engpassleistung der jeweiligen Anlage die Grenze von 25 kWp nicht überschreitet (§ 3. (1) 39) – (PV Austria)